Gleich vorab: Dieses ist ein nichtkommerzieller, privater Blog, den ich ‚Joachim Rohlfings Siteblog‘ nenne. Hier verwende ich nahezu ausschließlich eigenes Material wie Texte, Bilder, Fotos usw. und wenn nicht, dann sind es ‚frei‘ verwendbare, z.B Bilder, Fotos und Texte aus Zeitungsberichten oder Online-Portalen oder Material mit ausdrücklicher Urhebergenehmigung (z.B. die ca. 100 Jahre alten Bilder aus dem Magazin ‚Der wahre Jakob‘, wofür mir die Genehmigung des Verlages vorliegt und die tatsächlich keiner Genehmigung mehr bedürften. Zitate des allgemeinen Sprachgebrauches ausgenommen (sowie die Sprache an sich…).
Die Links zu meinen Büchern im BoD-Buchshop auf der Startseite dieses Blogs ist ein reiner Verweis auf die Bezugsquelle beim Verlag. Ein Hinweis auf jede Buchhandlung in diesem Lande wäre einsehbarer Unsinn.
Das Problem der Verlinkung in Kommentaren ist hier nicht ein Problem, weil jeder Kommentar vor der Freigabe dahingehend genau geprüft wird, bevor er freigeschaltet wird. Ob das alles so im Sinne der freien Meinungsäußerung in Ordnung ist, ist zwiespältig – allerdings einzusehen, sofern man nur an ‚fake-news‘ oder einfach gesagt Schlimmeres (Rechtsbrüche) denkt.
In meinem Fall ist es andersherum relevanter und bedarf nun mal dieses Hinweises: Material aus diesem Blog unterliegt meiner ausdrücklichen Genehmigung, weil es a priori mein geistiges Eigentum ist.
Die nicht genehmigte Verwendung des geistigen Eigentums Anderer ist und bleibt schlichtweg Diebstahl und bedarf so gesehen keiner Interpretation. Die Frage dabei ist nur, wie die ‚gesetzliche Verpackung‘ einer solchen Tatsache gestaltet wird? –
Im Kontext zum Gesetzentwurf sprechen Kritiker|innen von Zensur? Ist das so? Natürlich bin ich für den freien Zugang und die freie Verbreitung des eigenen Gedankengutes und auch deren ‚Produkte‘. Jetzt das doch… Doch , wie vorher gesagt, ist der jeweilige Urheber|die Urheberin Besitzer|in seiner|ihrer ‚Produkte‘, ohne zusehen zu müssen, wie Andere -einfach gesagt- damit hausieren gehen und ggf. damit Profit generieren. Einen solchen Urheberschutz zu begreifen und sich daran zu orientieren kann keine große intellektuelle Herausforderung sein, sofern der Hang zur Verkomplizierung nicht weiterhin die Oberhand hat.
Abschließend noch das mittlerweile übliche Zitat:
Kant: ‚Sapere aude!‘ (Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!).