Nachtrag zum vorherigen Beitrag (EU Urheberrechtsreform)


Natürlich ist das Urheberrecht ein selbsterklärender Begriff. Geistiges Eigentum also. Das zu schützen, ist immer eine Entscheidung über die Proritätensetzung zwischen zwei wechselseitig konkurrierenden Begriffen:

Freiheit und Sicherheit.

Das jeweils vorrangig Eine geht immer auf Kosten des Anderen. Eine Ausgewogenheit ist also immer das Akzeptieren von Kompromissen, die Beiden die größtmögliche Wirkung und Geltung geben. Das entsprechend einzuschätzen, ist eine echte Herausforderung für Intelligenz zur Entscheidungsfindung.

Sicherheit ist ein elementares Bedürfnis. Unbestritten. Sie schränkt allerdings Freiheit ein. Freiheit mindert entsprechend Sicherheit – ist aber ebenso ein elementares Bedürfnis. Ein Oxymoron (sich gegenseitig ausschließende Vorstellung) ? Sicherlich praktisch dann, wenn einer der beiden Begrifflichkeiten die entscheidend höhere Priorität zugesprochen wird. Die Lösung ist dann nur die Bereitschaft zur Akzeptanz eines mehrheitlichen Beschlusses. So sollte es generell sein und ist sicherlich in demokratischen Gesellschaften ebenso mehrheitlich der Fall.

Was hat das mit der Urheberrechtsdebatte zutun und wo sind die größeren Kompromisse zu schließen?

Ich bringe hier an dieser Stelle ein alles sagendes Zitat Benjamin Franklins, dem ich mich klarsagend anschließe:

Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.<

Heißt das die Ablehnung des Paragrafen 13 der EU-Urheberrechtsreform, wenn die Freiheit nicht eingeschränkt werden soll?

Oder soll -wie dann festgelegt- Sicherheit die höhere Priorität erhalten?

Ich, denke, dass die Aussage Benjamin Franklins selbsterklärend für jeden denkenden Menschen ist. Es bedarf also eines pragmatisch ausgewogenen, bindenden Kompromisses und keiner einseitigen Polarisierung!

Kant: ‚Sapere aude!‘  (Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!).