Selektion …


Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute, am 20.Mai 2016,  entschieden, dass das Töten von männlichen Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist.

Bewusst habe ich in den obigen Satz das Datum des Entscheides mit der Jahreszahl vollständig ausgeschrieben : 2016. Nein, es nicht 1916 und eine Rückschau, sondern das Jahr 2016 !!

Einem ethisch sensibilisierten Menschen stellt sich da knallhart die Frage, wie Juristen ticken. Sie müssen sich an den Gesetzestext halten, was sonst ? Das ist natürlich richtig. Die Judikative ist schließlich die eigenständige dritte Säule der Demokratie und damit unantastbar. Völlig unstrittig. Aus der Sicht stellt sich die Frage, wie weit der einschätzende Interpretationsspielraum der Richterschaft geht, wenn ethische Grundwerte auf der Agenda stehen ? Leben ist da -aus meiner Sicht- der höchste Wert. Eine andere Sichtweise hat in meinem Hirn keinen Platz. Die weitere Frage ist, ob sich diese Sichtweise auf die Spezies ‚Mensch‘ bezieht oder auf Leben allgemein in seiner gesamten Vielfalt. Also auch Tiere. Der Bezug zum Tierschutzgesetz als juristische Vorgabe ist also hergestellt. Im speziellen Fall geht es nicht um das Töten eines Tieres, sondern um Millionen davon; auch noch in deren gerade begonner Lebensphase. Selektion  von wertigem und nichtwertigem Leben aus kommerziellem Interesse und damit aus reinem Profitdenken. Da kommt natürlich der Spruch : ‚Der Verbraucher  regelt das durch seine Nachfrage’…

Lebewesen, die gerade ‚das Licht der Welt‘ erblickten und schon auf Laufbändern der Vernichtung ‚zugeführt‘ werden – durch Shreddern oder Vergasen. Moment … vergasen ? Was für eine Assoziation drängt sich denn da auf ? Die Rede ist von Küken, die an anderer Stelle als fototechnische Werbeaccessoires die Herzen der Betrachtachter zum Kauf irgendeiner Ware anspornen sollen. Dem Käufer und allen Beteiligten ist dabei nicht klar, ob sich da um männliche oder weibliche Küken handelt. Wenn es Küken bis vor eine Kamera geschafft haben, dann können es nur weiliche sein, weil die ja später kommerziell ausgebeutet werden können. Und die Männlichen – längst geshreddert oder vergast !

Das Töten (Shreddern/Vergasen) von männlichen Küken ist der Rechtssprechung folgend mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ? Im Klartext : Tiermord ist gesetzeskonform. Ach ja.. richtig : Das Töten von Tieren in freier Wildbahn, genannt Jagd und auch Angeln, ist ja auch gesetzeskonform, nämlich mit dem Jagdgesetz, novelliert von Hermann Meier (Göring) im Dritten Reich. Warum soll der Bezug nicht hergestellt werden ? Ich nenne das ‚Todesstrafe für Tiere‘. Gesetztlich verankert. Zur Erinnerung : Wir schreiben das Jahr 2016 !

Christen sagen oder postulieren : ‚Du sollst nicht töten‘ … warum tun sie es denn ? Schlichte Antwort : Weil sie es immer noch nicht begriffen haben, dass mit dem Postulat nicht ausschließlich der Mensch gemeint ist (Behauptung !), sondern beseelte Lebewesen allgemein und im Speziellen Tiere, wozu auch Fische gehören. Also Lebewesen, die Vater und Mutter, ein Gesicht, ein zentrales Nervensystem, einen Blutkreislauf und Empfindungen wie Freude und Schmerz besitzen. Ihr Nachteil ist, so ist es, dass sie eine andere Physis beseelen und nicht sprechen (und telefonieren) können. Sie sind rechtlich wohl immer noch Gegenstände und keine Lebewesen. Wann wird das endlich begriffen, dass das nicht nur Unsinn ist, sondern selektive, destruktive Ignoranz, die auch noch auf gesetzlichen Säulen steht.

Aus der Sicht die Frage : Überschreiten legislativ Gesetze und juristisch exekutiv eine Richterschaft nicht ihre Kompetenzen, wenn das  hier Beschriebene Anwendung finden  und über Leben und Tod entscheiden darf ? Egal, welcher Spezies ?

Genau dazu zitiere ich hier abschließend die letzten Zeilen eines eigenen Gedichtes :

> Wenn ein Tier sitzt im Weltgericht, das Mensch getrieben zum Schafott .. wenn die                               Stimm‘ hat dann das Gewicht .. mein ‚lieber Mann‘, dann gnad‘ uns Gott‘ <

Oder :  > All that’s necessary for the triumph of evil is that good men do nothing. <                (Edmund Burk)

Mit dem letzten Zitat bezeichne ich nicht mich (weil ich das hier schreibe), sondern lasse es mal allgemeingültig so stehen, wie er’s in markanter Weise von sich gegeben hat.

Absichtlich poste ich hier auch keine Bilder, um nicht in juristische Fallen (Urheberrecht) zu laufen.  Bis auf das Untere und das heutige Header-Bild : das unserer eigenen, glücklichen Hühner, die leben dürfen …

 

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Die 2. Auflage ist fertig …


Was lange währt … Uralter Spruch, doch inhaltlich wohl kaum zu verbessern.

Die 1. Auflage meines Romans ‚Die Gedanken sind frei … Die Erlebnisgeschichte eines jungen Mannes beim Bund‘ war einfach eine gestalterische Katastrophe. Das gestehe ich vorbehaltlos ein. Zitat aus dem ersten Beitrag zu dem Thema (das muss einfach sein …) :

Die 1. Auflage sah schlichtweg katastrophal aus (…) Den Buchblock meine ich. Als ich den realisierte, hatte ich offen gestanden so gut wie keine Ahnung, wie das ansehnlich zu gestalten war. Die Schrift war nicht eingebunden und hatte damit eine grauenhafte Formatierung, nahezu unzumutbar zahlreiche Fehler usw.. Dafür krieche ich reuig nach Canossa und entschuldige mich bei den zahlreichen Käufern, die mehr der Inhalt als die Verpackung interessierte ! Trotzdem

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Die Druckvorlage von BoD

Der Buchblock wurde überarbeitet und auch das Cover ! Ebenso das Buchformat (nun 12 x 19). Vier eigene Zeichnungen wurden hinzugefügt. Im (neuen) Anhang gebe ich den exakten Wortlaut des Antrages auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wieder, der damals zu einem ‚Verfahren‘ führte, dem sich in der Zeit (Siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts) zu stellen war, wenn man als Solcher anerkannt werden wollte. Dabei handelt es sich um meinen eigenen Antrag, den ich bei der Verhandlung im zuständigen Kreiswehrersatzamt vorzulesen hatte. Um das richtig einzuordnen : Es war sich zu rechtfertigen, wenn man es ablehnte, Menschen auf Befehl zu töten und nicht, wenn man genau dazu bereit war ! Wie das heute abgeht, war damals ein Traum und ein gesellschaftliches Ziel für entsprechend Denkende. Dieses Ziel wurde erreicht.

Durch die Änderungen ergibt sich nun ein ziemlicher Wälzer von 463 Seiten. Da ich es nach wie vor ablehne, die Rechte an meiner eigenen Arbeit an einen Verlag abzutreten, ist auch das Layout dieser 2. Auflage gestalterisch in kompletter Eigenregie entstanden. Das neue Cover ist das Produkt der bildnerischen Bearbeitung eines eigenen Ölgemäldes.

 

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… Und so sieht es aus.

Das Buch ist ca. Ende Mai 2016 im Handel bestelltbar. Also in jeder Buchhandung oder online. Parallel wird es eine eBook- Variante geben. Weitere Details (Preis etc.) dazu gibt es natürlich aktuell hier im Blog.

Desweiteren plane ich hier im Blog Auszüge aus markanten Kapiteln zu veröffentlichen, damit sich ein Eindruck festigen kann, ob das behandelte Thema potentielle Leser überhaupt interessiert. Die inhaltliche Vermittlung und die ‚geistige Interaktion‘ mit dem Thema stehen bei mir im Vordergrund und nicht das Marketing und damit nicht das kommerzielle Interesse. Nach wie vor stehe ich zu meiner Aussage, dass, wenn ich nur einige oder auch nur einen Leser oder eine Leserin erreiche, sich die Arbeit gelohnt hat. Das ist bei mir keine Phrase, sondern präzise die Initialzündung zur Schwerstarbeit, die zur Realisierung eines derart umfangreichen Projektes notwendig war.

Für mich gibt es da noch einen weiteren Grund für das ‚Selbstpublishing‘ : Ich unterliege nicht der Auflage eines Verlages, zur Steigerung der Verkaufszahlen Lesungen und Ähnliches zu veranstalten. Nicht, weil ich da ‚Bammel‘ vor habe, sondern ganz einfach, weil ich davon ausgehe, dass jeder potentielle Leser auch selber lesen kann und sich den Buchinhalt selber lesend erschließen kann.

Fragen und Kommentare zu diesem Thema sind absolut erwünscht …