Korrektur des eingereichten Leserbriefes


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Bild: Heinrich Hoffmann / >Die Geschichte vom wilden Jäger< aus dem Struwwelpeter.

Wie fast immer in den letzten Jahren werde ich von der Redaktion des MT bewogen, Änderungen an Formulierungen eines eingereichten Leserbrief-Manuskriptes vorzunehmen, wenn ich den Text veröffentlicht sehen möchte. Ja sicher möchte ich das. Deswegen wird ein Text ja eingereicht. Im aktuellen Fall wirft man mir vor, Jäger mit Naziverbrecher moralisch auf eine Stufe zu stellen. Andersherum gesehen weist mich der Redakteur mit seinem Einwand freundlich darauf hin, dass da Ungemach drohen könnte. Angenommen. Fakt ist und bleibt aber immer noch, dass das 1934 vom Reichsjägermeister und Naziverbrecher Hermann Göring novellierte Jagdgesetz in den jagdlichen Aussagen dem immer noch aktuellen Bundes- und Landesjagdgesetz entspricht. Auf dessen Grundlage wird weiterhin in Wald und Feld getötet, was die Flinten so vor sich haben. Natürlich nach dem jagdlichen Regelwerk. Das christliche 5. Gebot sagt ja nicht, dass das auch für andere Lebewesen gilt, die in Freiheit leben und ein Recht darauf haben. Am Heiligabend sitzt man dann brav in der Kirche und singt ‚Süßer die Glocken nie klingen ..‘ oder so ähnlich. Das ist eine zusammengeschusterte ‚Antilogik‘ oder … die Quadratur des irrenden Sinnes. 

Kurzum : Ich habe den Text überarbeitet, heikle Stellen herausgenommen und so umgebastelt, dass meine Aussagen nicht verwaschen. ‚Ungemach‘ hatte ich bereits diverse Male, auch auf nicht mehr verstehbare Art und Weise. 

Meine moralischen Leitsätze orientieren sich am Erhalt des Lebens und an der Vermeidung von Leid und Tod und nicht daran, mit welcher Waffe und welcher Munition ich welche Lebewesen zur Strecke bringen kann .

( Der ursprüngliche Text ist im vorherigen Beitrag in dieser Kategorie zu lesen )

Hier der überarbeitete Text :  (Ob der so durchgeht, bleibt abzuwarten).

Glückwunsch an die Jägerschaft. Sie haben es auf die Seite 3 des Mindener Tageblattes geschafft. Eine Minderheit in dieser Gesellschaft, die es immer wieder schafft, den wahren Charakter ihres Anliegens und Handelns so zu verpacken, dass der Dschinn (Flaschengeist)  bei öffentlichkeitswirksamen Auftritten in der Flasche gehalten und erst dann nur kurz herausgelassen wird, wenn man unter sich ist und/oder mit einer Jagdwaffe das veranstalten kann, was das Jagdwesen ausmacht : Töten. Eigentlich völlig klar, dass die Jägerschaft durch eine Novellierung des NRW-Landesjagdgesetzes wie eine aufgescheuchte Entenschar nach dem Knall eines Schusses wirkt. Die Anpassung dieses Gesetzes sollte als Anfang eines noch langen Weges bis zu dessen -hoffentlich baldigen- Abschaffung gesehen werden.

Und da begründet der jagende Mensch seine Ablehnung einer Novellierung damit, dass sie ‚ideologisch motiviert’ sei. Natürlich basiert ‚ihr’ bestehendes Gesetz auf keiner Ideologie, wenn man Geschichte komplett ignoriert und früher sowieso alles besser war. Das wäre ein Widerspruch in sich. Nicht vergessen : Die Kernaussagen des Jagdgesetzes fußen weiterhin auf einer ausgehalfterten Ideologie und blanker Empathielosigkeit. Ziemlich dreist und aus der Sicht geradezu peinlich, denen ideologische Motivation anzukreiden, die versuchen, sich Schritt für Schritt aus den alten Klammern zu lösen.

Es ist erstaunlich, dass sich gegen die Formulierung, dass die Jagd nur noch ‚aus vernünftigem Grund’ zugelassen werden soll, Sturm gelaufen wird. Dann gab es bislang also nicht unbedingt vernünftige Gründe ? Eine wirklich menschliche Erkenntnis !

Die gesetzlich legitimierte Jagd ist im 21. Jahrhundert eine gesellschafliche Altlast, deren Entsorgung samt Ort eine bislang in Nebel gehüllte, politische Herausforderung ist.

Leserbrief zum MT-Artikel „Bleifrei und mit Schießnachweis“ v. 31.10.2014


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Bild: Heinrich Hoffmann, die ‚Geschichte vom wilden Jäger‘ aus dem Struwwelpeter

Es geht um die Novellierung des NRW-Landesjagdgesetzes, gegen die die Jägerschaft Sturm läuft, weil z.B. eine Formulierung, dass die Jagd nur noch „aus vernünftigem Grund“ zugelassen wird, darin stehen soll. Das schränkt natürlich ihren Bewegungsspielraum erheblich ein, weil die Formulierung naturgemäß dehnbar ausgelegt werden kann.  

Nachfolgend mein Statement dazu, dass heute (01.11.2014) per mail dem Mindener Tageblatt zugestellt wurde :

Glückwunsch an die Jägerschaft. Sie haben es auf die Seite 3 des Mindener Tageblattes geschafft. Eine Gruppierung in dieser Gesellschaft, die es immer wieder schafft, den wahren Charakter ihres Anliegens und Handelns so zu verpacken, dass der Dschinn (Flaschengeist) bei öffentlichkeitswirksamen Auftritten in der Flasche gehalten und erst dann nur kurz herausgelassen wird, wenn man unter sich ist und/oder mit einer Jagdwaffe das veranstalten kann, was das Jagdwesen ausmacht : Töten. Sie berufen sich auf das 1934 von dem Reichsjägermeister und Naziverbrecher Hermann Göring novellierte Jagdgesetz, das in den jagdlichen Inhalten immer noch mit dem Bundes- und Landesjagdgesetz übereinstimmt und damals mit der sogenannten ‚Hege des Wildes und dessen Umwelt’ ergänzt wurde.

Eigentlich völlig klar, dass die Jägerschaft durch eine Novellierung des NRW-Landesjagdgesetzes wie eine aufgescheuchte Entenschar nach den Knall eines Schusses wirkt. Die Anpassung dieses Gesetzes sollte als Anfang eines noch langen Weges bis zu dessen -hoffentlich baldigen- Abschaffung gesehen werden.

Und da begründet der jagende Mensch seine Ablehnung einer Novellierung damit, dass sie ‚ideologisch motiviert’ sei. Natürlich basiert ‚ihr’ bestehendes Gesetz auf keiner Ideologie, wenn man Geschichte komplett ignoriert und früher sowieso alles besser war. Das wäre ein Widerspruch in sich. Nicht vergessen : Der ‚Hubertus’ Göring war ein Repräsentant des Dritten Reiches, fußend auf einer Ideologie des untersten Neveaus und blanker Empathielosigkeit. Ziemlich dreist, aus der Sicht entlarvend und geradezu peinlich, denen ideologische Motivation anzukreiden, die versuchen, sich Schritt für Schritt aus den alten Klammern zu lösen.

Es ist erstaunlich, dass sich gegen die Formulierung, dass die Jagd nur noch ‚aus vernünftigem Grund’ zugelassen werden soll, Sturm gelaufen wird. Die Jägerschaft möchte also im Grundsatz unvernünftig bleiben. Oder : Es gab bislang nicht unbedingt vernünftige Gründe ? Eine wirklich menschliche Erkenntnis ! Eine dermaßene Selbstenttarnung ist ein dialektischer Rohrkrepierer vom Feinsten und bedarf keines weiteren Kommentars.

Die gesetzlich legitimierte Jagd ist im 21. Jahrhundert eine gesellschafliche Altlast, deren Entsorgung samt Ort auch eine bislang in Nebel gehüllte politische Herausforderung ist und Handlungsbedarf hat.