
Es geht um die Novellierung des NRW-Landesjagdgesetzes, gegen die die Jägerschaft Sturm läuft, weil z.B. eine Formulierung, dass die Jagd nur noch „aus vernünftigem Grund“ zugelassen wird, darin stehen soll. Das schränkt natürlich ihren Bewegungsspielraum erheblich ein, weil die Formulierung naturgemäß dehnbar ausgelegt werden kann.
Nachfolgend mein Statement dazu, dass heute (01.11.2014) per mail dem Mindener Tageblatt zugestellt wurde :
Glückwunsch an die Jägerschaft. Sie haben es auf die Seite 3 des Mindener Tageblattes geschafft. Eine Gruppierung in dieser Gesellschaft, die es immer wieder schafft, den wahren Charakter ihres Anliegens und Handelns so zu verpacken, dass der Dschinn (Flaschengeist) bei öffentlichkeitswirksamen Auftritten in der Flasche gehalten und erst dann nur kurz herausgelassen wird, wenn man unter sich ist und/oder mit einer Jagdwaffe das veranstalten kann, was das Jagdwesen ausmacht : Töten. Sie berufen sich auf das 1934 von dem Reichsjägermeister und Naziverbrecher Hermann Göring novellierte Jagdgesetz, das in den jagdlichen Inhalten immer noch mit dem Bundes- und Landesjagdgesetz übereinstimmt und damals mit der sogenannten ‚Hege des Wildes und dessen Umwelt’ ergänzt wurde.
Eigentlich völlig klar, dass die Jägerschaft durch eine Novellierung des NRW-Landesjagdgesetzes wie eine aufgescheuchte Entenschar nach den Knall eines Schusses wirkt. Die Anpassung dieses Gesetzes sollte als Anfang eines noch langen Weges bis zu dessen -hoffentlich baldigen- Abschaffung gesehen werden.
Und da begründet der jagende Mensch seine Ablehnung einer Novellierung damit, dass sie ‚ideologisch motiviert’ sei. Natürlich basiert ‚ihr’ bestehendes Gesetz auf keiner Ideologie, wenn man Geschichte komplett ignoriert und früher sowieso alles besser war. Das wäre ein Widerspruch in sich. Nicht vergessen : Der ‚Hubertus’ Göring war ein Repräsentant des Dritten Reiches, fußend auf einer Ideologie des untersten Neveaus und blanker Empathielosigkeit. Ziemlich dreist, aus der Sicht entlarvend und geradezu peinlich, denen ideologische Motivation anzukreiden, die versuchen, sich Schritt für Schritt aus den alten Klammern zu lösen.
Es ist erstaunlich, dass sich gegen die Formulierung, dass die Jagd nur noch ‚aus vernünftigem Grund’ zugelassen werden soll, Sturm gelaufen wird. Die Jägerschaft möchte also im Grundsatz unvernünftig bleiben. Oder : Es gab bislang nicht unbedingt vernünftige Gründe ? Eine wirklich menschliche Erkenntnis ! Eine dermaßene Selbstenttarnung ist ein dialektischer Rohrkrepierer vom Feinsten und bedarf keines weiteren Kommentars.
Die gesetzlich legitimierte Jagd ist im 21. Jahrhundert eine gesellschafliche Altlast, deren Entsorgung samt Ort auch eine bislang in Nebel gehüllte politische Herausforderung ist und Handlungsbedarf hat.