Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute, am 20.Mai 2016, entschieden, dass das Töten von männlichen Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist.
Bewusst habe ich in den obigen Satz das Datum des Entscheides mit der Jahreszahl vollständig ausgeschrieben : 2016. Nein, es nicht 1916 und eine Rückschau, sondern das Jahr 2016 !!
Einem ethisch sensibilisierten Menschen stellt sich da knallhart die Frage, wie Juristen ticken. Sie müssen sich an den Gesetzestext halten, was sonst ? Das ist natürlich richtig. Die Judikative ist schließlich die eigenständige dritte Säule der Demokratie und damit unantastbar. Völlig unstrittig. Aus der Sicht stellt sich die Frage, wie weit der einschätzende Interpretationsspielraum der Richterschaft geht, wenn ethische Grundwerte auf der Agenda stehen ? Leben ist da -aus meiner Sicht- der höchste Wert. Eine andere Sichtweise hat in meinem Hirn keinen Platz. Die weitere Frage ist, ob sich diese Sichtweise auf die Spezies ‚Mensch‘ bezieht oder auf Leben allgemein in seiner gesamten Vielfalt. Also auch Tiere. Der Bezug zum Tierschutzgesetz als juristische Vorgabe ist also hergestellt. Im speziellen Fall geht es nicht um das Töten eines Tieres, sondern um Millionen davon; auch noch in deren gerade begonner Lebensphase. Selektion von wertigem und nichtwertigem Leben aus kommerziellem Interesse und damit aus reinem Profitdenken. Da kommt natürlich der Spruch : ‚Der Verbraucher regelt das durch seine Nachfrage’…
Lebewesen, die gerade ‚das Licht der Welt‘ erblickten und schon auf Laufbändern der Vernichtung ‚zugeführt‘ werden – durch Shreddern oder Vergasen. Moment … vergasen ? Was für eine Assoziation drängt sich denn da auf ? Die Rede ist von Küken, die an anderer Stelle als fototechnische Werbeaccessoires die Herzen der Betrachtachter zum Kauf irgendeiner Ware anspornen sollen. Dem Käufer und allen Beteiligten ist dabei nicht klar, ob sich da um männliche oder weibliche Küken handelt. Wenn es Küken bis vor eine Kamera geschafft haben, dann können es nur weiliche sein, weil die ja später kommerziell ausgebeutet werden können. Und die Männlichen – längst geshreddert oder vergast !
Das Töten (Shreddern/Vergasen) von männlichen Küken ist der Rechtssprechung folgend mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ? Im Klartext : Tiermord ist gesetzeskonform. Ach ja.. richtig : Das Töten von Tieren in freier Wildbahn, genannt Jagd und auch Angeln, ist ja auch gesetzeskonform, nämlich mit dem Jagdgesetz, novelliert von Hermann Meier (Göring) im Dritten Reich. Warum soll der Bezug nicht hergestellt werden ? Ich nenne das ‚Todesstrafe für Tiere‘. Gesetztlich verankert. Zur Erinnerung : Wir schreiben das Jahr 2016 !
Christen sagen oder postulieren : ‚Du sollst nicht töten‘ … warum tun sie es denn ? Schlichte Antwort : Weil sie es immer noch nicht begriffen haben, dass mit dem Postulat nicht ausschließlich der Mensch gemeint ist (Behauptung !), sondern beseelte Lebewesen allgemein und im Speziellen Tiere, wozu auch Fische gehören. Also Lebewesen, die Vater und Mutter, ein Gesicht, ein zentrales Nervensystem, einen Blutkreislauf und Empfindungen wie Freude und Schmerz besitzen. Ihr Nachteil ist, so ist es, dass sie eine andere Physis beseelen und nicht sprechen (und telefonieren) können. Sie sind rechtlich wohl immer noch Gegenstände und keine Lebewesen. Wann wird das endlich begriffen, dass das nicht nur Unsinn ist, sondern selektive, destruktive Ignoranz, die auch noch auf gesetzlichen Säulen steht.
Aus der Sicht die Frage : Überschreiten legislativ Gesetze und juristisch exekutiv eine Richterschaft nicht ihre Kompetenzen, wenn das hier Beschriebene Anwendung finden und über Leben und Tod entscheiden darf ? Egal, welcher Spezies ?
Genau dazu zitiere ich hier abschließend die letzten Zeilen eines eigenen Gedichtes :
> Wenn ein Tier sitzt im Weltgericht, das Mensch getrieben zum Schafott .. wenn die Stimm‘ hat dann das Gewicht .. mein ‚lieber Mann‘, dann gnad‘ uns Gott‘ <
Oder : > All that’s necessary for the triumph of evil is that good men do nothing. < (Edmund Burk)
Mit dem letzten Zitat bezeichne ich nicht mich (weil ich das hier schreibe), sondern lasse es mal allgemeingültig so stehen, wie er’s in markanter Weise von sich gegeben hat.
Absichtlich poste ich hier auch keine Bilder, um nicht in juristische Fallen (Urheberrecht) zu laufen. Bis auf das Untere und das heutige Header-Bild : das unserer eigenen, glücklichen Hühner, die leben dürfen …
Es hat in der Tat einen Moment gedauert, bis ich die Hintergründe verstanden habe.
Rechtlich ist es so: Ein Hahn (denn das wird aus einem männlichen Küken) braucht eine artgerechte Haltung. Da ein Hahn aber in der Regel ein Territorium (mit Hühnern) beansprucht, kann man die ganzen Hähne nicht großziehen, da sie dann „zu nahe“ wären. Revierkämpfe und (qualvoller) Tod wären die Folge (witzig, genau darum geht es ja…). Daher hat das Gericht entschieden, wie es entschieden hat. Keine artgerechte Haltung möglich, ergo Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, ergo direkter Tod.
Sowas kennt man auch aus nordischen Zoos, die dann mal eben eine Giraffe zerlegen, weil das Tierchen nicht mehr in die Gruppe passt.
Tatsache ist, dass die ganzen Küken ja nur ausgebrütet werden, um Hühner zu haben, die Eier legen. Daher wäre ist dieses Vorgehen dann natürlich doch wieder einfach nur grausam, weil man diese ganzen Küken nicht ausbrüten müsste, wenn die Nachfrage nach Eiern/Eiprodukten nicht da wäre…
LikeGefällt 1 Person
Exakt. Angebot und Nachfrage klammern den Megagrusel aus.
Danke für deinen Kommentar.
LikeGefällt 1 Person