Menschenrechte Buchauszug, Kapitel 9, Teil 1


Am 10. Dezember 1948 wurde die ‚Erklärung der Menschenrechte‘ von den United Nations (UN) verabschiedet, die sich damit 2018 zum siebzigsten Mal jährt.

Auszug aus: Joachim Rohlfing. „Futur X. Die freie Auswahl.“    (Teil 1)

9. Kapitel

…Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 wurde die ‚Erklärung der Menschenrechte‘ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN oder UNO) genehmigt und verkündet. Dazu zählten im Jahre 2016 immerhin 193 Staaten.

Die feierliche Einleitung (Präambel) enthält den Grundkonsens (mit allen Mitgliedern erzielte Übereinstimmung), dass für alle Menschen das gleiche und unveräußerliche Recht auf der Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens auf diesem Planeten zu gelten hat, dass die Missachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führt und die Würde jedes Menschen unantastbar zu sein hat.

Die einzelnen 30 Artikel spezifizieren dieses.

Hier komme ich nicht darum herum, genau dieser Erklärung der Menschenrechte ein eigenes Kapitel zu widmen und ihr die Wichtigkeit und Bedeutung zuzusprechen, die ihr gebührt.

Denn… würden sie exakt so eifrig und eifernd umgesetzt, wie es Religionen mit ihren mehr als tausend Jahre alten Grundlehren praktizieren (gipfelnd im Fundamentalismus), dann wäre die oftmalige Kritik in diesem Buch an der immer noch existierenden Barbarei ‚gegenstandslos‘.

Die Erklärung ist allgemein religionsfrei gehalten und orientiert sich an den allgemein gültigen Grundwerten der Menschen.

Im Artikel 1 finden wir die drei Begriffe der Französischen Revolution zum Ende des 18. Jahrhunderts wieder:

Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit!“

„Wurde das weitgehend in diesem 21. Jahrhundert realisiert? Auch nicht nach dieser UN-Erklärung: Nur annähernd bis nein! Wo Kriege, Terror jeglicher Art, organisierte Kriminalität, Ausbeutung und jegliche Diskriminierung das Tagesgeschehen bestimmen, da findet das Gegenteil statt. Menschenrechte werden da mit Füßen getreten oder existieren praktisch einfach gar nicht. (Dabei geht es hierbei nur um die Spezies Mensch!).

Die Mittel und Wege, das mehr oder weniger auch mit juristischen, also völkerrechtlichen Spitzfindigkeiten geschickt zu umgehen, enttarnt die Tiefen der menschlichen Seele und sind das Produkt der inneren Entscheidungsfreiheit der NStk, die genau in den Fällen sehr gut funktioniert.

Warum das so ist, ist und bleibt zumindest vorerst ein tatsächliches Geheimnis. (Siehe Kapitel 27 ‚Gut und Böse‘.)

Auszug aus: Joachim Rohlfing. „Futur X. Die freie Auswahl.“ Apple Books.